Urlaubsgeld

Urlaubsgeld: Definition, Anspruch und Details

Was ist Urlaubsgeld?

Urlaubsgeld, auch Urlaubsgratifikation, zusätzliches Urlaubsgeld oder 14. Monatsgehalt genannt, ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Es handelt sich um ein zusätzliches Entgelt, das neben dem regulären Gehalt ausgezahlt wird und nicht mit dem Urlaubsentgelt (Lohnfortzahlung während des Urlaubs) verwechselt werden darf.

Wann wird Urlaubsgeld ausgezahlt?

Der Zeitpunkt der Auszahlung des Urlaubsgelds ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern kann im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegt sein. Üblich ist die Auszahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr, unabhängig vom Urlaub des Arbeitnehmers. In einigen Fällen wird das Urlaubsgeld auch zusammen mit dem Urlaubsentgelt ausgezahlt.

Höhe des Urlaubsgelds

Die Höhe des Urlaubsgelds ist ebenfalls nicht gesetzlich geregelt und variiert stark zwischen verschiedenen Branchen und Unternehmen. In Tarifverträgen kann eine feste Höhe des Urlaubsgelds vereinbart sein. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei, die Höhe des Urlaubsgelds nach eigenem Ermessen festzulegen. Üblich ist ein halbes bis ein volles Monatsgehalt.

Anspruch auf Urlaubsgeld

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Der Anspruch auf Urlaubsgeld und die Höhe des Urlaubsgelds richten sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag. Gibt es keine vertragliche Regelung, hat der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Urlaubsgeld.

Auszahlung des Urlaubsgelds

Das Urlaubsgeld wird in der Regel auf das Bankkonto des Arbeitnehmers überwiesen. Barzahlung ist ebenfalls möglich, aber seltener.

Steuer- und Sozialversicherungsabgaben

Das Urlaubsgeld unterliegt der Lohnsteuer und Sozialversicherung. Die Abgaben werden vom Arbeitgeber direkt vom Urlaubsgeld abgezogen und an die zuständigen Behörden abgeführt.

Urlaubsgeld bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte haben grundsätzlich genauso Anspruch auf Urlaubsgeld wie Vollzeitbeschäftigte. Die Höhe des Urlaubsgelds berechnet sich anteilig nach dem Arbeitszeitvolumen.

Urlaubsgeld bei Minijobs

Minijobber haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld, es sei denn, dies ist im Minijobvertrag ausdrücklich vereinbart.

Urlaubsgeld bei Neueinstellung

Bei Neueinstellung hat der Arbeitnehmer in der Regel keinen Anspruch auf Urlaubsgeld für das laufende Jahr. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist.

Urlaubsgeld bei Kündigung

Bei Kündigung hat der Arbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf anteiliges Urlaubsgeld, wenn er im laufenden Jahr schon Urlaub genommen hat. Die Höhe des anteiligen Urlaubsgelds berechnet sich nach dem Arbeitszeitvolumen und den bereits genommenen Urlaubstagen.

Urlaubsgeld im Insolvenzfall

Im Insolvenzfall des Arbeitgebers haben Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Es gibt aber Ausnahmen, z.B. wenn das Urlaubsgeld bereits vor der Insolvenz durch den Arbeitgeber abgebucht wurde.

Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer. Der Anspruch auf Urlaubsgeld, die Höhe des Urlaubsgelds und die Auszahlung des Urlaubsgelds richten sich nach dem Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag.