Höhere Mindestlöhne für Azubis ab 2025: Details und Bedeutung
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Mindestvergütung für Auszubildende gemäß § 17 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) erhöht. Diese Anpassungen betreffen vor allem Berufe in der Gastronomie und Hotellerie, wo Ausbildungsvergütungen bisher unterdurchschnittlich ausfielen. Ziel der neuen Regelung ist es, die Attraktivität solcher Berufe zu steigern und Auszubildenden eine bessere finanzielle Grundlage zu bieten. Gleichzeitig wird der Mindestlohn stufenweise nach Ausbildungsjahr gestaffelt, um den steigenden Anforderungen während der Ausbildung Rechnung zu tragen und den Nachwuchs der Branche zu sichern.
Mindestvergütungen für Azubis im Überblick
Für neue Ausbildungsverhältnisse, die 2025 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestlohn-Bruttosätze:
- 1. Ausbildungsjahr: 682 Euro (entspricht rund 3,91 Euro/Stunde bei einer 40-Stunden-Woche),
- 2. Ausbildungsjahr: 805 Euro (ca. 4,62 Euro/Stunde),
- 3. Ausbildungsjahr: 921 Euro (ca. 5,29 Euro/Stunde),
- 4. Ausbildungsjahr: 955 Euro (ca. 5,49 Euro/Stunde).
Diese Zahlen gelten für Auszubildende, die ihre Ausbildung 2025 beginnen. Azubis, welche 2024 oder früher angefangen haben, erhalten den Mindestlohn des jeweiligen Startjahres. Die Höhe der Mindestvergütung ist unabhängig vom Bundesland und wird bundesweit einheitlich angewandt.
Mindestlohn für Arbeitsstunden außerhalb der Ausbildung
Führen Azubis während ihrer Ausbildung Tätigkeiten aus, die nicht unmittelbar zur Ausbildung gehören (beispielsweise Aushilfstätigkeiten im Service), gelten die gesetzlichen Mindestlohnregelungen für Arbeitnehmer. Ab Januar 2025 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro/Stunde, wobei Anpassungen an die Inflationsentwicklung vorbehalten sind. Für Azubis, über 18 Jahre, welche zusätzliche Aufgaben übernehmen, bietet dies eine weitere Einkommensquelle.
Sozialabgaben und Nettoverdienst – was bleibt Netto vom Brutto
Obwohl der Mindestlohn für Auszubildende brutto festgelegt ist, reduzieren Sozialabgaben das tatsächliche Nettoeinkommen. Ein Überblick über die Abzüge:
- Krankenversicherung: 14,6 % + Zusatzbeitrag,
- Rentenversicherung: 18,6 %,
- Arbeitslosenversicherung: 2,6 %,
- Pflegeversicherung: 3,05 % bzw. 3,4 % für Kinderlose.
Azubis zahlen keine Lohnsteuer, solange ihr Bruttoeinkommen unterhalb des steuerfreien Grundfreibetrags von aktuell 11.602 Euro jährlich liegt (Stand: 2024).
Vorteile und Herausforderungen für die Gastronomie und Hotellerie
Die neuen Mindestvergütungen bieten eine Chance, die Ausbildung in Gastronomie- und Hotelberufen attraktiver zu gestalten. Gleichzeitig stellen sie kleinere Betriebe vor Herausforderungen, wie in ländlichen Regionen mit geringeren Umsätzen. Die Erhöhung der Ausbildungsvergütungen in der Gastronomie und Hotellerie kann helfen, dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken und die Branche nachhaltig zu stärken.
In der Gastronomie und Hotellerie variieren die Ausbildungsvergütungen nach Region, Ausbildungsberuf und Arbeitgeber. Hier ein Überblick:
Koch/Köchin:
Auszubildende Köche und Köchinnen erhalten in Deutschland durchschnittlich folgende Vergütungen:
1. Ausbildungsjahr: etwa 900–1.100 Euro brutto.
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.000–1.200 Euro.
3. Ausbildungsjahr: rund 1.100–1.300 Euro.
In einigen Regionen oder bei Tarifverträgen, wie beispielsweise im Bereich der Systemgastronomie, können die Azubis mit höheren Gehältern rechnen.
Fachkraft für Gastronomie (neu seit 2022):
Die zweijährige Ausbildung bietet eine spezialisierte Ausbildung in den Bereichen Systemgastronomie und Restaurantservice. Die Vergütungen bewegen sich auf einem Niveau, vergleichbar mit dem Beruf Koch/Köchin.
Hotelfachmann/-frau:
Auch hier liegen die Vergütungen in einem ähnlichen Bereich wie bei Köchen, wobei in tarifgebundenen Betrieben die Zahlungen höher ausfallen:
1. Ausbildungsjahr: ca. 900–1.100 Euro.
2. Ausbildungsjahr: etwa 1.000–1.200 Euro.
3. Ausbildungsjahr: bis zu 1.300 Euro.
Fachmann/-frau für Systemgastronomie:
In der Systemgastronomie, die stark tarifgebunden ist, liegen die Ausbildungsvergütungen oft über dem Branchendurchschnitt:
1. Ausbildungsjahr: bis zu 1.050 Euro.
2. Ausbildungsjahr: ca. 1.150–1.250 Euro.
3. Ausbildungsjahr: bis zu 1.350 Euro.
Neue Zusatzqualifikationen:
Ausbildungsberufe wie Koch oder Hotelfachmann bieten mittlerweile Zusatzqualifikationen in Bereichen wie vegan-vegetarische Küche, Bar und Wein, was die Attraktivität der Ausbildung steigert.
Einfluss von Tarifverträgen
Die Vergütungen in tarifgebundenen Betrieben (z. B. DEHOGA, NGG) sind meist höher als in nicht tarifgebundenen Unternehmen. In Regionen mit starkem Fachkräftemangel oder hohen Lebenshaltungskosten, wie in Bayern oder Hamburg, können höhere Vergütungen für Azubis in Gastronomie und Hotellerie durchgesetzt werden.
Diese Angaben bieten einen allgemeinen Überblick, die tatsächliche Vergütung variiert je nach Betrieb und Bundesland. Quellen: IHK Karlsruhe und Ausbildungsreport 2024.
Kampf dem Fachkräftemangel durch höhere Azubis-Mindestlöhne
Die Einführung eines höheren Mindestlohns für Azubis ab 2025 markiert einen wichtigen Schritt, um die berufliche Bildung in Deutschland aufzuwerten. Besonders in der Gastronomie und Hotellerie wird diese Entwicklung einen positiven Einfluss haben, indem sie jungen Menschen bessere finanzielle Rahmenbedingungen und langfristige Perspektiven bietet. Gleichzeitig nährt sie die Hoffnung, durch den Nachwuchs dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken.