Montag, April 28, 2025
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Fachkräftemangel beschert Köchen kräftige Lohnerhöhungen

Fachkräftemangel beschert Köchen kräftige LohnerhöhungenFachkräftemangel beschert Köchen kräftige Lohnerhöhungen

Details des DEHOGA Manteltarifvertrags Baden-Württemberg ab 01.06.2024

Der neue DEHOGA Manteltarifvertrag für Baden-Württemberg, der am 1. Juni 2024 in Kraft getreten ist, beinhaltet wichtige Änderungen für die Beschäftigten im Gastgewerbe des Landes. Dazu beigetragen hat zweifelsohne der Fachkräftemangel in Hotellerie und Gastronomie. Der Manteltarifvertrag definiert Mindeststandards. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in Arbeitsverträgen individuelle Regelungen vereinbaren, die vom Manteltarifvertrag abweichen, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

a) Die wichtigsten Änderungen

1) Erweiterter Geltungsbereich

• Der Geltungsbereich des Manteltarifvertrags wurde explizit auf Betriebe der Gemeinschaftsverpflegung und des Caterings ausgedehnt.

2) Verlängerung der Probezeit

• Die Probezeit kann von drei auf sechs Monate verlängert werden.
Wegfall der Unterscheidung zwischen Angestellten und gewerblichen Arbeitnehmern:
• Diese Unterscheidung wird abgeschafft, dass für alle Beschäftigten die gleichen Regelungen gelten.

3) Teildienstzulage für Auszubildende

• Auszubildende haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Teildienstzulage.

4) Anhebung des Rentenalters / Rentenversicherung

• Das Ende des Arbeitsverhältnisses zum Renteneintrittsalter richtet sich nach dem von der Deutschen Rentenversicherung errechneten Rentenalter und nicht mehr starr am 65. Lebensjahr.

5) Weitere Änderungen

• Neben diesen grundlegenden Änderungen wurden diverse weitere Anpassungen und Präzisierungen im Manteltarifvertrag vorgenommen.

Details des DEHOGA Manteltarifvertrags Baden-Württemberg ab 01.06.2024 inkl. Stundenansätze
Der DEHOGA Manteltarifvertrag Baden-Württemberg (MTV) enthält neben den erwähnten Änderungen detaillierte Regelungen zu Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und weiteren Themen. Im Folgenden finden Sie

b) Informationen zu den Stundenansätzen

Vergütung

Die Höhe des Entgelts richtet sich nach der jeweiligen Lohngruppe und der Betriebsgröße des Arbeitgebers. Der MTV definiert 10 Lohngruppen, von ungelernten Kräften bis hin zu Chefköchen. Die Entgelttarife sind gestaffelt nach Betriebsgröße (bis 10 Beschäftigte, 11 bis 25 Beschäftigte usw.).

Beispiel

• Lohngruppe 3 (Fachkräfte im Service):

o Betrieb bis 10 Beschäftigte: € 12,50 pro Stunde
o Betrieb 11 bis 25 Beschäftigte: € 13,00 pro Stunde
o Betrieb 26 bis 50 Beschäftigte: € 13,50 pro Stunde

• Lohngruppe 8 (Köche):

o Betrieb bis 10 Beschäftigte: € 15,00 pro Stunde
o Betrieb 11 bis 25 Beschäftigte: € 15,50 pro Stunde
o Betrieb 26 bis 50 Beschäftigte: € 16,00 pro Stunde

Zusätzliche Vergütungsbestandteile

Neben dem Grundentgelt werden im DEHOGA MTV weitere Vergütungsbestandteile vereinbart werden, wie:

• Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
• Zuschläge für Schmutz-, Gefahr- und Schwerarbeit
• Schichtzulagen
• Leistungszulagen

Arbeitszeit:

Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39 Stunden. Abweichungen sind möglich, z.B. in der Saison.
Urlaub:

Jahresurlaub:

30 Tage für vollbeschäftigte Arbeitnehmer.

Der vereinbarte DEHOGA Manteltarifvertrag Baden-Württemberg Verbesserungen für die Beschäftigten im Gastgewerbe des Landes bringt. Der Fachkräftemangel im Gastrogewerbe hat die Vertagsinhalte positiv beeinflusst. Postive Aspekte sind neben den Lohnerhöhungen die Erweiterung des Geltungsbereichs, die Teildienstzulage für Auszubildende und die Anpassung des Rentenalters.

Der DEHOGA Manteltarifvertrag definiert Mindeststandards. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können in Arbeitsverträgen individuelle Regelungen vereinbaren, die vom Manteltarifvertrag abweichen, sofern diese für den Arbeitnehmer günstiger sind.

Der vollständige Manteltarifvertrag ist unter dem Link der Website des DEHOGA Baden-Württemberg verfügbar: https://www.dehogabw.de/beraten/rechtsberatung/tarifvertrag

Die vorliegenden Informationen beziehen sich auf den DEHOGA Manteltarifvertrags Baden-Württemberg, welcher am 01.06.2024 in Kraft getreten ist.

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