Speisekarte mit Zukunft: Gastronomie investiert in Mitarbeiter und Qualität
Im Jahr 2024 wurden verschiedene Manteltarifverträge zwischen der DEHOGA und der NGG abgeschlossen, die sich auf unterschiedliche Regionen in Deutschland beziehen. Diese Tarifverträge regeln die Arbeitsbedingungen und Löhne für Beschäftigte im Gastgewerbe und haben unterschiedliche Gültigkeitsdauern.
Vereinbarte Löhne der wichtigsten abgeschlossenen Manteltarifverträgen zwischen NGG und DEHOGA
1. Manteltarifvertrag für das Hotel- und Gaststättengewerbe in Bayern
• Inkrafttreten: 1. Januar 2024
• Gültigkeit bis: 31. Dezember 2026
• Gehalt für ungelernte Kräfte: 12,50 € pro Stunde
• Gehalt für gelernte Kräfte: 15,00 € pro Stunde
• Gehalt für spezialisierte Fachkräfte: 18,00 € pro Stunde
• Jährliche Lohnerhöhung: 3 %
2. Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Nordrhein-Westfalen
• Inkrafttreten: 1. Juni 2024 (rückwirkend vereinbart)
• Unterzeichnung: 19. Juli 2024
• Gültigkeit bis: 31. Mai 2027
• Gehalt für ungelernte Kräfte: 13,00 € pro Stunde
• Gehalt für gelernte Kräfte: 16,00 € pro Stunde
• Gehalt für spezialisierte Fachkräfte: 19,00 € pro Stunde
• Jährliche Lohnerhöhung: 3 %
3. Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Niedersachsen und Bremen
• Inkrafttreten: 1. März 2024
• Gültigkeit bis: 28. Februar 2027
• Gehalt für ungelernte Kräfte: 12,75 € pro Stunde
• Gehalt für gelernte Kräfte: 15,50 € pro Stunde
• Gehalt für spezialisierte Fachkräfte: 18,50 € pro Stunde
• Jährliche Lohnerhöhung: 3 %
4. Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Baden-Württemberg
• Inkrafttreten: 1. Juni 2024
• Gültigkeit bis: 31. Mai 2027
• Gehalt für ungelernte Kräfte: 13,25 € pro Stunde
• Gehalt für gelernte Kräfte: 16,25 € pro Stunde
• Gehalt für spezialisierte Fachkräfte: 19,25 € pro Stunde
• Jährliche Lohnerhöhung: 3 %
Vergleich der Löhne und Stundenansätze
Die Löhne und Stundenansätze in den verschiedenen Manteltarifverträgen zwischen NGG und DEHOGA in 2024 spiegeln die regionalen Unterschiede und wirtschaftlichen Bedingungen wider. Ein Vergleich der Manteltarifverträge zeigt, dass die Löhne in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen höher sind als in Bayern und Niedersachsen/Bremen. Diese Unterschiede werden auf die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten und wirtschaftlichen Bedingungen in den jeweiligen Bundesländern zurückgeführt.
Lohnanhebung widerspiegelt die Wertschäftzung der Angestellten im Gastgewerbe und stärkt die Branche
Die Manteltarifverträge zwischen der DEHOGA und der NGG für das Jahr 2024 zeigen eine sorgfältige Abstimmung auf die regionalen Gegebenheiten und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und eine klare Tendenz zur Sicherstellung fairer Löhne und Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe.
Während die Löhne in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen am höchsten sind, bieten Niedersachsen und Bremen sowie Bayern ebenfalls wettbewerbsfähige Gehälter, die jährlich angepasst werden. Diese Manteltarifverträge tragen bei, faire Arbeitsbedingungen und eine angemessene Entlohnung im Gastgewerbe zu gewährleisten, was für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber von Vorteil ist. Die jährlichen Lohnerhöhungen von 3% berücksichtigen die Inflation und helfen, die Kaufkraft der Beschäftigten zu erhalten, was langfristig zur Stabilität und Attraktivität der Branche beiträgt. Die Manteltarifverträge, die im Jahr 2024 zwischen DEHOGA und NGG abgeschlossen wurden, zeigen eine klare Tendenz zur Sicherstellung fairer Löhne und Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe.
Ausstehende Verhandlungen zwischen NGG und DEHOGA
Neben den abgeschlossenen Manteltarifverträgen stehen noch weitere Verhandlungen zwischen der NGG und DEHOGA an. Diese Verhandlungen betreffen sowohl regionale und branchenspezifische Tarifverträge. Zu den ausstehenden Verhandlungen gehören:
1. Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Hessen
o Die Verhandlungen haben begonnen und werden voraussichtlich im Spätsommer 2024 abgeschlossen.
2. Manteltarifvertrag für das Gastgewerbe in Rheinland-Pfalz
o Die Verhandlungen starten im Herbst 2024 und werden bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.
3. Branchenspezifische Tarifverträge für spezialisierte Betriebe
o Dies umfasst Catering-Unternehmen, die in Verhandlungen zur Anpassung der Arbeitsbedingungen und Löhne stehen. Diese Verhandlungen sind für das vierte Quartal 2024 geplant.
4. Nachverhandlungen für bestehende Verträge
o In einigen Regionen könnten Nachverhandlungen zwischen NGG und DEHOGA nötig sein, um spezifische Themen wie Arbeitszeiten, Schichtzulagen und weitere Arbeitsbedingungen anzupassen. Solche Nachverhandlungen werden kurzfristig angesetzt und finden nach Bedarf statt.