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Montag, Februar 10, 2025
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Gastronomie und Hotellerie: So kommen Sie zur staatlicher Förderung

Hotellerie und Gastronomie: So kommen Sie zur staatlicher FörderungHotellerie und Gastronomie: So kommen Sie zur staatlicher Förderung

Wachstumsinitiative 2024 der Bundesregierung „Neue wirtschaftliche Dynamik für Deutschland“

Rettungspaket für Gastronomie und Hotellerie: Finanzspritze und neue Chancen

Die Bundesregierung zielt mit der beschlossenen Wachstumsinitiative 2024 darauf ab, durch die Erzeugung neuer wirtschaftlicher Dynamik, die Förderung von Innovationen, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sowie die Unterstützung betroffener Branchen wie der Gastronomie und Hotellerie das Wirtschaftswachstum ab dem kommenden Jahr um 0,5 Prozentpunkte zu steigern, was einer zusätzlichen Wirtschaftsleistung von jeweils rund 26 Milliarden Euro entspricht.

Konkrete Hilfen für Gastronomie und Hotellerie

1. Überbrückungshilfen und Zuschüsse:

  • Gesamtvolumen: Bis zu 5 Milliarden Euro für direkte Zuschüsse und Überbrückungshilfen.
  • Ziel: Sicherung der Liquidität und Abfederung von Umsatzeinbußen.
  • Bedingungen: Nachweis eines Corona-bedingten Umsatzrückgangs von mindestens 30% im Vergleich zu 2019.

2. Investitionsprogramme für Digitalisierung und Nachhaltigkeit:

  • Gesamtvolumen: 2 Milliarden Euro für Investitionen in digitale Infrastruktur und nachhaltige Technologien.
  • Förderquote: Bis zu 50% der Investitionskosten, maximal 500.000 Euro pro Unternehmen.
  • Bedingungen: Vorlage eines detaillierten Investitionsplans und Nachweis der erwarteten Effekte.

3. KfW-Kredite:

  • Gesamtvolumen: 3 Milliarden Euro für zinsgünstige Kredite.
  • Bedingungen: Unternehmen müssen seit Januar 2022 am Markt sein und dürfen zum 31. Dezember 2023 nicht in finanziellen Schwierigkeiten gewesen sein.

4. Steuerliche Anreize:

  • Reduzierte Mehrwertsteuer: Temporäre Reduktion der Mehrwertsteuer auf 7% für gastronomische Dienstleistungen (diese wurde in der Zwischenzeit auf den MWSt.- Satz von 19 % erhöht).
  • Investitionsabzugsbetrag: Erhöhung des Investitionsabzugsbetrags für kleine und mittlere Unternehmen, um Investitionen in Digitalisierung und Nachhaltigkeit steuerlich zu begünstigen.

5. Kurzarbeitergeld:

  • Verlängerung: Fortsetzung der erleichterten Kurzarbeitergeldregelungen bis Ende 2025.
  • Ziel: Sicherung von Arbeitsplätzen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten.

Gastronomen und Hoteliers: Ihr Weg zur Förderung

1. Überbrückungshilfen und Zuschüsse:

  • Nachweis eines Corona-bedingten Umsatzrückgangs von mindestens 30% im Vergleich zu einem Referenzmonat im Jahr 2019.
  • Unternehmen müssen bis zum 30. Juni 2022 gegründet worden sein.
  • Antragsstellung über ein einheitliches Online-Portal.

2. Investitionsprogramme:

  • Vorlage eines detaillierten Investitionsplans.
  • Nachweis der geplanten Investitionen in Digitalisierung oder nachhaltige Technologien.
  • Verpflichtung, die Maßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraums (meist 12-24 Monate) umzusetzen.

3. KfW-Kredite:

  • Unternehmen müssen seit mindestens Januar 2022 am Markt sein.
  • Keine finanziellen Schwierigkeiten zum 31. Dezember 2023.
  • Vorlage einer positiven Fortführungsprognose und eines Finanzierungskonzepts.

4. Steuerliche Anreize:

  • Nachweis der getätigten Investitionen durch Vorlage der entsprechenden Rechnungen und Dokumentationen.
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Fristen für die steuerliche Geltendmachung.

5. Kurzarbeitergeld:

  • Anzeige von Kurzarbeit bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
  • Nachweis, dass mindestens 10% der Belegschaft von einem Arbeitsausfall von mehr als 10% betroffen sind.

Wachstumsinitiative 2024: Finanzspritze und neue Chancen

Die Wachstumsinitiative der Bundesregierung 2024 bietet der Hotellerie und Gastronomie umfassende finanzielle Unterstützung, um die wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen und nachhaltiges Wachstum zu fördern. Durch Überbrückungshilfen, Investitionsprogramme, zinsgünstige Kredite, steuerliche Anreize und die Verlängerung des Kurzarbeitergelds sollen die Betriebe wie in Hotellerie und Gastronomie gestärkt und zukunftsfähig gemacht werden. Die Bedingungen für den Erhalt der Hilfen sind klar definiert, um sicherzustellen, dass die Unterstützung zielgerichtet und effektiv eingesetzt wird.

Wachstumsinitiative der Bundesregierung

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