Donnerstag, Januar 23, 2025
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Kostenschub 2025 für Wirte und Hoteliers

Kostenschub 2025 für Gastronomen und HoteliersKostenschub 2025 für Gastronomen und Hoteliers

Wirte und Hoteliers – Neue Vorschriften und Gesetze sorgen 2025 für erheblichen Kostenschub

Das Gastgewerbe steht vor einem Wandel, der mit der Annäherung des Jahres 2025 viele Wirte und Hoteliers beschäftigt. Wir werfen wir einen detaillierten Blick auf die wichtigsten Neuerungen, die für die Branche von Bedeutung sind. Diese Änderungen könnten erhebliche Auswirkungen auf Betriebsabläufe und Kosten für Wirte als auch Hoteliers haben.

Im Jahr 2025 steht das Gastgewerbe vor einem erheblichen Kostenschub, da zahlreiche Neuerungen und Vorschriften umgesetzt werden. Der Anstieg des Mindestlohns, die Verpflichtung zur Nutzung elektronischer Rechnungen sowie gestiegene Anforderungen an Barrierefreiheit und Kassensysteme werden die Betriebskosten spürbar erhöhen. Gastronomen und Hoteliers müssen sich frühzeitig auf diese Herausforderungen einstellen, um ihre wirtschaftliche Stabilität zu sichern und die Rahmenbedingungen zu erfüllen.

Elektronische Rechnungen

Ab 2025 wird die Nutzung elektronischer Rechnungen für Unternehmen verpflichtend. Dieser Schritt führt zur Steigerung der Effizienz und der Reduzierung des bürokratischen Aufwands. Für Wirte und Hoteliers bedeutet dies, dass sie ihre Rechnungslegung zwingend digital umstellen müssen. Rechnungen müssen in einem bestimmten Format erstellt werden, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und die elektronische Übermittlung zu ermöglichen.

Beispiel: Ein Restaurant, das bislang papierbasierte Rechnungen verwendet hat, wird eine Softwarelösung benötigen, um elektronische Rechnungen zu generieren. Diese Software erstellt Daten im „XRechnung“-Format, was zusätzliche Kosten für die Einrichtung und Schulung bedeutet.

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2025 von aktuell 12,41 Euro auf 12,81 Euro. Dies hat direkte Auswirkungen auf die Gehaltstrukturen in der Gastronomie und Hotellerie. Gastronomen und Hoteliers haben die Gehälter und die Kosten für Sozialabgaben anzupassen, welche sich auf den höheren Lohn beziehen.

Beispiel: Ein Kellner, der bisher 12,41 Euro pro Stunde verdient hat, wird mindestens 12,81 Euro verlangen können. Zur Deckung höherer Löhne, dürften kleinere Betriebe gezwungen sein, ihre Preise anzupassen.

Grundsteuer

Die Umsetzung der Reform der Grundsteuer in 2025 betrifft alle Eigentümer von Gewerbeimmobilien, Hotels und Restaurants. Die neue Berechnungsmethode wird individuelle Bewertungsmodelle berücksichtigen.

Beispiel: Steigen die Marktwerte in seiner Region, erhöht sich auch die Grundsteuerlast des Hotelbesitzers. Dies erfordert eine Anpassung des Preisgefüges im Hotel zur Deckung der zusätzlichen Kosten.

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung werden 2025 ansteigen – beispielsweise wird die Grenze in der Renten- und Pflegeversicherung bei 8.050 Euro monatlich liegen. Für Wirte und Hoteliers bedeutet dies, dass sie höhere Beiträge für ihre Angestellten zu leisten haben, was den finanziellen Druck auf die Betriebe erhöht.

Beispiel: Ein Gastronom, dessen Mitarbeiter über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen, wird ab 2025 höhere Sozialabgaben zu leisten haben. Das betrifft diejenigen, die bereits jetzt am oberen Rand der Gehälter angesiedelt sind.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz haben Hotels und Restaurants sicherzustellen, dass ihre Angebote für Menschen mit Behinderung zugänglich sind. Die Anpassung der Gebäude und Räumlichkeiten haben bis 2025 zu erfolgen.

Beispiel: Ein Hotel, das nicht barrierefrei ist, hat erhebliche Investitionen tätigen, um Aufzüge, Rampen und geeignete Sanitäreinrichtungen anzubieten. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann für das Hotel rechtliche Konsequenzen haben und sich negativ auf das Image auswirken.

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird in 2025 ebenfalls modifiziert. Hotels und Restaurants, die Künstler engagieren, müssen neue Regelungen beachten und ihre Abgaben anpassen.

Beispiel: Ein Hotel, das regelmäßig Live-Musik anbietet, muss die Änderungen in der Künstlersozialabgabe berücksichtigen. Dies führt zu höheren Kosten, wenn die Künstler höhere Honorare verlangen, um die Abgaben auszugleichen.

CO2-Abgabe und Jahressteuergesetz

Die Einführung der CO2-Abgabe zielt darauf ab, umweltbewusste Entscheidungen zu fördern. Für das Gastgewerbe kann dies höhere Kosten für energieintensive Einrichtungen wie Küchen und Klimaanlagen zur Folge haben. Im Rahmen des Jahressteuergesetzes werden steuerliche Regelungen neu gefasst, was eine Anpassung der Buchhaltung erfordert.

Beispiel: Ein Restaurant dürfte gezwungen sein, in energieeffiziente Geräte zu investieren, um die CO2-Abgabe zu minimieren. Falls die Betriebskosten fallen, werden sich die höheren Anschaffungskosten über die Jahre amortisieren.

Meldeschein entfällt

Eine der größten Erleichterungen für Hoteliers ist die Abschaffung des Meldescheins, die ab dem 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Dies bedeutet, dass Hotels nicht mehr verpflichtet sind, jede Übernachtung in Form eines Meldescheins zu dokumentieren, was den bürokratischen Aufwand reduziert.

Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

Mit Inkrafttreten neuer Vorschriften 2025 sind Wirte verpflichtet, ihre Kassensysteme elektronisch zu melden. Dies passiert im Rahmen einer digitalen Finanzberichterstattung, wobei die Systeme bestimmte Anforderungen zu erfüllen haben.

Beispiel: Ein Wirt, mit veraltetem Kassensystem ist gezwungen, in ein neues System zu investieren, um der gesetzlichen Auflage gerecht zu werden.

Bürokratieentlastungsgesetz und Minijobs

Durch das Bürokratieentlastungsgesetz wird der bürokratische Aufwand für Minijobs verringert. Mit dem Anstieg des Mindestlohns auf 12,81 Euro wird die Verdienstgrenze für Minijobs zum 1. Januar 2025 auf 556 Euro pro Monat angehoben, was 6.672 Euro pro Jahr entspricht. Arbeitgeber verbringen weniger Zeit mit administrativen Aufgaben und können sich mehr auf das Tagesgeschäft konzentrieren.

Beispiel: Ein Restaurantinhaber, der regelmäßig Minijobber beschäftigt, wird durch die Anhebung der Verdienstgrenze in der Lage sein, mehr Stunden zu vergeben, ohne die rechtlichen Rahmenbedingungen zu überschreiten.

Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern wesentliche Arbeitsbedingungen schriftlich mitzuteilen. Ab 2025 haben Wirte und Hoteliers sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen an die Arbeitsverträge eingehalten werden.

Beispiel: Ein Hotel hat zu gewährleisten, dass alle Arbeitsverträge klar und rechtzeitig den Mitarbeitern übergeben werden, andernfalls drohen Bußgelder.

Ab 2025 – Die großen Veränderungen für Wirte und Hoteliers – Sind Sie bereit?

Die Veränderungen, die 2025 für Wirte und Hoteliers bevorstehen, sind vielfältig und bedeutend. Jedes Unternehmen ist gut beraten, sich frühzeitig auf diese Neuerungen vorzubereiten. Ob durch Investitionen in neue Technologien, Anpassungen der Preisstrukturen oder Schulungen für Mitarbeiter – der Anpassungsdruck wird steigen.

Durch frühzeitige Planung und Investitionen in die digitale Infrastruktur sowie die Schulung der Mitarbeiter meistern Hoteliers und Wirte die Herausforderungen und nutzen die Chancen, um ihr Geschäft erfolgreicher und nachhaltiger zu gestalten. Indem sie proaktiv handeln, stellen sie sicher, dass sie auch in einer sich verändernden regulatorischen Landschaft bestehen bleiben.

Weitere Informationen über aktuelle Gesetzgebungen: Bundes­steuer­berater­kammer K.d.ö.R.

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