Montag, April 21, 2025
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Mindestlohn und Jugendschutz: Gastronomie am Limit

Mindestlohn und Jugendschutz: Gastronomie am LimitMindestlohn und Jugendschutz: Gastronomie am Limit

Steigende Kosten und Lohnaspekte in der Gastronomie

Die Gastronomie sieht sich mit einem massiven Anstieg der Kosten konfrontiert, da Rohstoffpreise und Energiekosten kontinuierlich steigen. Da nicht alle Betriebe diese Belastungen auf die Preise abwälzen können, ohne Kunden zu verlieren, rücken die Arbeitnehmerkosten stärker in den Fokus. Besonders verlockend erscheint es, durch den Einsatz günstiger Arbeitskräfte, wie Jugendliche, die Ausgaben zu senken. Mahlzeiten-Lieferdienste und Fast-Food-Anbieter nutzen diese Strategie ebenfalls, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierbei spielen Lohnkosten eine zentrale Rolle, da Jugendliche zu niedrigeren Sätzen beschäftigt werden können. Doch der Mindestlohn und das Jugendarbeitsschutzgesetz setzen klare Grenzen, die Arbeitgeber zu beachten haben, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Verstöße gegen diese Vorschriften ziehen hohe Strafen nach sich, weshalb eine genaue Kenntnis der Regelungen unerlässlich ist.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz: Entstehung und Entwicklung

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) hat seine Wurzeln in der Industrialisierung des 19. Jahrhunderts, als Kinder unter harten Bedingungen in Fabriken arbeiteten, was ihre Gesundheit und Bildung massiv beeinträchtigte. Bereits 1839 führte Preußen erste Schutzmaßnahmen ein, etwa ein Verbot der Arbeit für Kinder unter neun Jahren. Erst 1938 wurden umfassende Regelungen im Jugendschutzgesetz wie die Begrenzung der Arbeitszeiten und die Erhöhung der Schutzstandards erlassen. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1960 das moderne Jugendarbeitsschutzgesetz eingeführt, das 1976 überarbeitet wurde, um den Schutz der Gesundheit und Entwicklung Jugendlicher weiter zu stärken (Bundesministerium für Arbeit und Soziales). Spätere Änderungen, wie 1997 für Auszubildende oder 2019 zur Anpassung an die Digitalisierung, zeigen, dass das Gesetz flexibel an neue Gegebenheiten angepasst wird. Heute gilt es bundesweit für alle unter 18-Jährigen und hat auch Einfluss auf Lohnfragen, da es Mindestanforderungen an deren Arbeitsbedingungen stellt.

Arbeitgeberpflichten: Arbeitszeiten, Sicherheit und Lohn

Arbeitgeber in der Gastronomie müssen sicherstellen, dass sie das Jugendarbeitsschutzgesetz vollständig einhalten, um Konflikte zu vermeiden. Das Gesetz legt fest, dass Jugendliche maximal acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten dürfen, wobei Ausnahmen einen Ausgleich erfordern. In der Gastronomie ist es erlaubt 16-Jährige bis 22 Uhr einzusetzen, in Mehrschichtbetrieben bis 23 Uhr, zwingend gefolgt von der Nachtruhe. Die Periodizität der Pausen sind ebenfalls geregelt: Nach 4,5 Stunden folgen 30 Minuten, nach sechs Stunden eine Stunde Ruhezeit. Gefährliche Tätigkeiten wie der Umgang mit Gefahrstoffen oder schwere körperliche Arbeit sind untersagt, um die Sicherheit zu gewährleisten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Lohn. Seit 2025 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde (Deutscher Gewerkschaftsbund). Dieser gilt auch für Jugendliche ab 18 Jahren. Für unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung gibt es keine Ausnahme vom Mindestlohn. Die geleistete Arbeit kann in bestimmten Fällen geringer vergütet werden, solange tarifliche Regelungen oder das Jugendarbeitsschutzgesetz nicht verletzt werden. Arbeitgeber haben sicherzustellen, dass die Beschäftigung die Berufsschulzeit nicht beeinträchtigt, wofür Freistellungen vorgesehen sind. Das Gesetz muss im Betrieb sichtbar ausgehängt werden und Jugendliche sind über ihre Rechte sowie mögliche Risiken aufzuklären.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz, die praktische Umsetzung und seine Herausforderungen

In der Praxis bedeutet dies für die Gastronomie, dass Arbeitspläne sorgfältig erstellt werden, damit Schichten pünktlich enden und Pausen eingehalten werden. Jugendliche dürfen leichte Aufgaben wie Servicetätigkeiten übernehmen, während schwere Küchenarbeit tabu bleibt. Besonders in Ferienzeiten boomen Jobs für Jugendliche, wobei das Gesetz maximal vier Wochen Arbeit pro Jahr erlaubt. Der Mindestlohn stellt eine zusätzliche Herausforderung dar, da Arbeitgeber trotz Kostendrucks nicht unterhalb dieser Grenze zahlen dürfen, was die Kostenvorteile junger Arbeitskräfte teilweise einschränkt. Das Dokumentieren der Arbeitszeiten und die transparente Kommunikation mit den Jugendlichen helfen, Überlastungen zu vermeiden und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Fast Food, Lieferdienste, …  Jugendliche richtig einsetzen

Das Jugendarbeitsschutzgesetz bietet Jugendlichen in der Gastronomie Schutz vor Überforderung, sichert ihre Gesundheit und ermöglicht wertvolle Arbeitserfahrungen. Arbeitgeber stehen vor der Herausforderung, steigende Kosten durch günstige Arbeitskräfte wie im Falle von Ferienjobs zu senken, ohne gegen Arbeitszeiten, Sicherheitsvorschriften oder den Mindestlohn zu verstoßen. Eine sorgfältige Planung und Einhaltung der Regeln schaffen eine Balance zwischen wirtschaftlichen Bedürfnissen und dem Schutz junger Menschen, während Verstöße hohe Bußgelder nach sich ziehen können.

Quellen:

Redaktion
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