Pflicht zur Lohntransparenz in Stellenanzeigen ab 2026
Am 7. Juni 2026 tritt eine bahnbrechende gesetzliche Neuerung in Kraft: Die Angabe von Löhnen in Stellenanzeigen wird für Unternehmen verpflichtend. Diese Maßnahme basiert auf der europäischen Richtlinie zur Entgelttransparenz (EU/2023/970). Sie wurde am 17. Mai 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und trat am 6. Juni 2023, in Kraft. Den EU-Staaten ist eine dreijährige Umsetzungsfrist aller erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften der EU Richtlinie bis zum 07,06.2026 eingeräumt worden.
Hintergrund der Entgelttransparenzrichtlinie
Die Entgelttransparenzrichtlinie (EU/2023/970) wurde von der Europäischen Kommission entwickelt, um gegen das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen vorzugehen. Obwohl das Prinzip des gleichen Lohns für gleiche Arbeit in der EU schon lange gilt, zeigt die Praxis, dass Frauen im Durchschnitt weniger verdienen als Männer. Diese Ungleichheit soll mit der neuen Richtlinie zur Lohntransparenz bekämpft werden.
Kernpunkte des neuen Gesetzes zur Lohntransparenz
Spätestens ab dem 7. Juni 2026 müssen Arbeitgeber in der Europäischen Union konkrete Lohnangaben in Stellenanzeigen machen. Dies gilt für alle Stellenangebote, unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße. Die verpflichtenden Angaben umfassen:
Klarer Lohnbereich: Angabe eines konkreten Gehaltes oder eine Gehaltsspanne in den Stellenanzeigen. Dies soll Bewerbern von Anfang an Transparenz über die zu erwartende Vergütung geben und eine faire Grundlage für Verhandlungen schaffen.
Lohnkriterien: Offenlegung der Kriterien, die sie bei der Festlegung des Gehalts zur Anwendung kommen. Diese Kriterien umfassen Qualifikationen, Berufserfahrung oder besondere Fähigkeiten. Hiermit wird sichergestellt, dass die Löhne nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien und nicht nach Geschlecht oder anderen diskriminierenden Faktoren vergeben werden.
Transparenz bei Beförderungen: Unternehmen sind verpflichtet, klare und transparente Kriterien für Beförderungen und Lohnerhöhungen zu schaffen und diese den Beschäftigten zugänglich zu machen.
Bestrafungen bei Nichteinhaltung: Sollten Unternehmen gegen die neuen Vorschriften verstoßen, drohen empfindliche Geldstrafen und Reputationsverluste. Betroffene Arbeitnehmer haben das Recht, Entschädigung einzufordern, wenn sie aufgrund fehlender Lohntransparenz benachteiligt wurden.
Gründe für die Einführung der Pflicht zur Lohntransparenz
- Der Hauptgrund für die Einführung dieser Vorschrift ist die Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Lohnungleichheit, die nach wie vor ein Problem in Europa darstellt. Frauen verdienen in der EU durchschnittlich 13% weniger als Männer, was auf individuelle Verhandlungen und auf strukturelle Benachteiligungen und fehlende Transparenz zurückzuführen ist.
- Die Lohntransparenz soll beitragen, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz frühzeitig erkannt wird. Wenn Gehälter von Anfang an offen kommuniziert werden, wird es für Arbeitgeber schwieriger, ungleiche Löhne zu rechtfertigen. Dies stärkt die Verhandlungsposition von Frauen und Minderheiten, die traditionell in Gehaltsverhandlungen benachteiligt sind.
- Darüber hinaus wird die Offenlegung von Gehältern in Form der Lohntransparenz für Männer und andere Bevölkerungsgruppen von Vorteil sein. Eine klare Kommunikation über Gehälter macht den gesamten Arbeitsmarkt gerechter, indem er Ungerechtigkeiten aufzeigt und Arbeitnehmern eine realistische Vorstellung davon vermittelt, wie viel sie für ihre Arbeit verlangen können.
Vorteile für Unternehmen
- Auch Unternehmen profitieren von der neuen Regelung. Lohntransparenz kann zu einer besseren Unternehmenskultur und größerem Vertrauen unter den Beschäftigten führen. Wenn Mitarbeiter wissen, dass sie für gleiche Arbeit den gleichen Lohn wie ihre Kollegen erhalten, steigert dies die Zufriedenheit und Loyalität.
- Zudem erhöhen Unternehmen durch Lohntransparenz ihre Attraktivität auf dem Arbeitsmarkt. Transparente Gehaltsangaben in Stellenanzeigen signalisieren potenziellen Bewerbern, dass das Unternehmen faire und wettbewerbsfähige Löhne zahlt, was die Chancen erhöht, qualifizierte Fachkräfte zu gewinnen.
Herausforderungen für Unternehmen bei der Einführung der Pflicht zur Lohntransparenz
- Trotz der Vorteile bringt die Einführung der Lohntransparenzpflicht Herausforderungen für Unternehmen mit sich. Möglicherweise müssen diese ihre internen Lohnstrukturen überarbeiten, um sicherzustellen, dass diese gerecht und transparent sind. Unternehmen, die in der Vergangenheit keine klaren Lohnkriterien hatten, könnten sich gezwungen sehen, umfassende Analysen und Anpassungen vorzunehmen.
- Verstärkte Konkurrenz unter Bewerbern: Durch die Offenlegung der Gehälter steigt der Wettbewerb unter den Bewerbern. Insbesondere in gefragten Berufsfeldern könnten Kandidaten versuchen, sich gegenseitig zu unterbieten, was zu einem Druck auf die Gehälter führt.
- Ein weiteres potenzielles Problem ist die Veröffentlichung von Gehaltsspannen, da dies zu Unzufriedenheit führen kann, wenn aktuelle Mitarbeiter feststellen, dass Neueinsteiger möglicherweise höhere Löhne erhalten. In solchen Fällen wird es wichtig sein, dass Unternehmen offen und transparent über die Gründe für Lohnunterschiede kommunizieren und sicherstellen, dass bestehende Mitarbeiter gerecht behandelt werden.
Die Lohntransparenz wird den Arbeitsmarkt verändern
Die Einführung der Lohntransparenzpflicht ab dem 7. Juni 2026 markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Gerechtigkeit und Transparenz auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die Verpflichtung zur Angabe von Gehältern in Stellenanzeigen wird es Arbeitnehmern ermöglichen, fundierte Entscheidungen zu treffen, und Arbeitgeber anhalten, gerechte und transparente Lohnstrukturen zu schaffen. Trotz der Herausforderung der Umsetzung durch Unternehmen bietet die Richtlinie die Chance, das Vertrauen der Belegschaft zu stärken und eine gerechtere Arbeitsumgebung zu fördern. In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie gut die Mitgliedstaaten die Anforderungen der Entgelttransparenzrichtlinie in die Praxis umsetzen und wie stark sich die Maßnahme auf die Lohnungleichheit im EU-Raum auswirkt.
Richtlinie Entgelttransparenz (EU/2023/970) der EU vom 17. Mai 2023, bzw. 6. Juni 2023.