No Tax on Tips – Steuerbefreiung auf Trinkgelder im Fokus
In den USA erregt das Thema „No Tax on Tips“ großes Aufsehen. Zuerst Präsidentschaftskandidat Donald J. Trump, dann Vizepräsidentin Kamala Harris versprechen die Steuerbefreiung auf Trinkgelder im Falle ihrer Wahl als Staatsoberhaupt, um Niedrigverdienern – vor allem in der Gastronomie – höhere Netto-Einnahmen zu sichern. In Deutschland gelten beim Thema Trinkgeld andere Regeln. Hierzulande sind Trinkgelder steuerlich anders zu behandeln. Doch wie sieht die Lage steuertechnisch in Deutschland aus?
Trinkgeld als steuerfreie Zuwendung
Trinkgeld wird in Deutschland laut Einkommenssteuergesetz (§ 3 Nr. 51 EStG) unter klaren Bedingungen als steuerfreie Zuwendung angesehen. Entscheidend: Das Trinkgeld hat freiwillig und ohne rechtlichen Anspruch zu erfolgen, beispielsweise von Gästen im Restaurant an das Servicepersonal. Behält der Arbeitgeber das Trinkgeld ein und leitet es an die Angestellten weiter, unterliegt es der Einkommenssteuer.
Bedingungen der Steuerbefreiung in Deutschland
Die Steuerfreiheit von Trinkgeldern greift nur, wenn die Zuwendung direkt von Kunden erfolgt und dem Arbeitnehmer ohne weitere Einbehaltung direkt zugutekommt. Wird Trinkgeld in eine Kasse gesammelt und später durch den Arbeitgeber an das Personal ausgezahlt, kann das Finanzamt die steuerfreie Einstufung aberkennen. Ein weiterer Fall: Erhalten Mitarbeiter Trinkgelder von ihrem Arbeitgeber oder durch Arbeitgeberprämien, gilt das Trinkgeld nicht mehr als steuerfreies Einkommen, sondern als regulärer Lohn, der vollumfänglich versteuert wird.
Trinkgeld in der Praxis – Berechnung und Abrechnung
In der Gastronomie erhält das Servicepersonal oft Trinkgeld in bar direkt vom Kunden. Diese Einnahmen verbleiben steuerfrei beim Servicepersonal, solange die oben genannten Bedingungen erfüllt sind. Dies ermöglicht den Mitarbeitern in Branchen mit vergleichsweise niedrigen Löhnen, ein kleines zusätzliches Einkommen zu erzielen, das zur Entlastung beiträgt. Auch für das Finanzamt bleiben diese Trinkgelder außerhalb der steuerlichen Kontrolle, da sie nicht offiziell in die Gehaltsabrechnung einfließen.
Abweichende Handhabung bei Trinkgeld-Pools
Trinkgelder, die in Sammelkassen oder Trinkgeld-Pools gesammelt und später auf die Mitarbeiter aufgeteilt werden, bergen steuerrechtliche Risiken. So können Finanzämter diese Pools als indirekte Zuwendung des Arbeitgebers werten. In diesen Fällen verlangt das Finanzamt gegebenenfalls, dass das gesamte Trinkgeld als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt wird, was die steuerfreie Einnahme für die Mitarbeiter stark reduziert.
Trinkgeld als Einkommensquelle – Ein Blick auf die USA
In den USA ist das Trinkgeldsystem in der Gastronomie traditionell stark ausgeprägt, denn die Grundlöhne liegen teils weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit dem Wahlversprechen von Donald J. Trump und Kamala Harris, die Einkommenssteuer auf Trinkgelder abzuschaffen wird das Thema politisch aufgeladen. Eine Umsetzung der Steuerbefreiung ermöglicht Angestellten in der US-Gastronomie ein höheres Einkommen, um ihre wirtschaftliche Belastung in einer inflationären Zeit zu reduzieren.
Deutschland und das Thema Steuerbefreiung auf Trinkgelder
Die steuerliche Behandlung von Trinkgeldern in Deutschland sorgt für eine zusätzliche soziale Absicherung der Angestellten im Niedriglohnsektor. Die Regelung zur Steuerbefreiung solcher Einkommen gilt als Sonderrecht für die Gastronomie und andere Dienstleistungsberufe, in denen Trinkgeld üblich ist. Vergleichbar mit der US-Diskussion über die Belastung auf Trinkgelder dürfte auch in Deutschland eine Debatte darüber angestoßen werden, die Richtlinien der Steuerbefreiung weiter zu lockern oder gezielte steuerliche Vergünstigungen einzuführen, um die Berufsfelder zu stärken.
Unterschiede zwischen Deutschland und den USA
Während in den USA Steuerfreiheit für Trinkgelder aktuell stark politisiert wird, gelten in Deutschland eindeutige Regeln zur Steuerbefreiung auf Trinkgelder. Diese Regelungen tragen bei, die Einkommenssituation des Servicepersonals zu verbessern, ohne auf politische Interventionen oder Sonderregelungen angewiesen zu sein.
Datenquellen:
- § 3 Nr. 51 Einkommenssteuergesetz (EStG) – Informationen zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern in Deutschland: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html
- Informationen der deutschen Finanzämter zur Trinkgeldregelung und Besteuerung: https://www.steuern.de/trinkgeld-besteuerung.html