Dienstag, September 23, 2025
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Bildungsurlaub: Gesetzlich geregelt, kaum genutzt

Bildungsurlaub: Gesetzlich geregelt, kaum genutztBildungsurlaub: Gesetzlich geregelt, kaum genutzt

Bildungsurlaub in Deutschland: Chancen für Weiterbildung in Gastronomie und Hotellerie

Die Arbeitswelt verändert sich in der Gastronomie und Hotellerie rasant schnell. Um Schritt zu halten, sind regelmäßige Weiterbildungen unverzichtbar. Doch vielen Beschäftigten fehlt die Zeit für ihre Weiterbildung. Eine wenig genutzte, äußerst wirkungsvolle Möglichkeit bietet der Bildungsurlaub. Dieses gesetzlich verankerte Recht ermöglicht es Arbeitnehmern, sich bei voller Lohnfortzahlung beruflich oder persönlich weiterzubilden. Gerade für Mitarbeitende und Betriebe in der Gastronomie und Hotellerie eröffnet der Bildungsurlaub wertvolle Perspektiven.

Gesetzliche Grundlagen des Bildungsurlaubs in Deutschland

Der Bildungsurlaub – auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt – ist in den meisten deutschen Bundesländern gesetzlich geregelt. Die jeweiligen Landesgesetze legen fest, wer Anspruch hat, wie viele Tage Bildungsurlaub gewährt werden und welche Weiterbildungsmaßnahmen anerkannt sind. Geregelt ist der Anspruch in insgesamt 14 Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen (AWbG), Berlin (BiUrlG), Baden-Württemberg (Bildungszeitgesetz), Niedersachsen (NBildUG) und weiteren. Nur in Bayern und Sachsen existiert bislang keine gesetzliche Regelung zum Bildungsurlaub.

In der Regel haben Arbeitnehmer jährlich fünf bezahlte Tage Anspruch auf Bildungsurlaub. Wer in Teilzeit arbeitet, bekommt anteilig entsprechende Tage. Der Anspruch kann meist über zwei Kalenderjahre hinweg gesammelt werden, sodass eine zehntägige Weiterbildung möglich wird. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis seit sechs Monaten besteht und dass der Bildungsurlaub beim Arbeitgeber schriftlich beantragt wird.

Die gewählte Weiterbildung muss von einem anerkannten Träger durchgeführt werden und den Vorgaben des jeweiligen Landesrechts entsprechen. Die Weiterbildung kann beruflich oder politisch motiviert sein. Oft ist auch eine Persönlichkeitsbildung zulässig, sofern sie dem Gesetzeszweck entspricht.

Bildungsurlaub in der Gastronomie und Hotellerie: Selten genutzt, viel Potenzial

Gerade in der Gastronomie und Hotellerie wird der Bildungsurlaub bislang kaum in Anspruch genommen. Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass sie ein gesetzliches Anrecht auf diese bezahlte Auszeit zur Weiterbildung haben. Arbeitgeber wiederum fürchten personelle Engpässe oder organisatorischen Aufwand.

Dabei ist das Gegenteil der Fall: Betriebe, die ihre Mitarbeitenden zur Weiterbildung ermutigen, profitieren langfristig durch motiviertere, qualifiziertere und loyalere Fachkräfte. Der Bildungsurlaub kann also ein wichtiger Baustein zur Fachkräftesicherung und Mitarbeiterbindung sein. Besonders in einer Branche, die stark vom Fachkräftemangel betroffen ist.

Vorteile für Arbeitgeber: Motivation, Qualität und Bindung

Für Arbeitgeber in Gastronomie und Hotellerie bietet der Bildungsurlaub mehrere Vorteile. Erstens fördert er die Motivation der Mitarbeitenden: Wer das Gefühl hat, sich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln, bringt mehr Engagement in den Betrieb. Zweitens erhöht er die Qualität der Dienstleistungen, insbesondere bei fachbezogener Weiterbildung wie Hygiene, Servicequalität, Kommunikation oder Digitalisierung im Gastgewerbe.

Drittens stärkt der Bildungsurlaub die Bindung ans Unternehmen. Mitarbeitende fühlen sich wertgeschätzt, wenn ihnen Fortbildungen ermöglicht werden. Und das bei voller Bezahlung. Gerade jüngere Generationen legen großen Wert auf persönliche Entwicklungsmöglichkeiten. Arbeitgeber, die Bildungsurlaub aktiv fördern, positionieren sich als moderne und mitarbeiterorientierte Betriebe.

Zudem ist der finanzielle Aufwand überschaubar: Während der Lohn weitergezahlt wird, tragen die Teilnehmenden die Kurskosten in der Regel selbst. Teilweise bestehen auch Fördermöglichkeiten über Bildungsprämien oder Brancheninitiativen.

Vorteile für Arbeitnehmer: Weiterbildung mit Sicherheit

Für Beschäftigte in Gastronomie und Hotellerie ist der Bildungsurlaub eine hervorragende Gelegenheit, den eigenen Horizont zu erweitern. Ob Sprachkurse, Stressmanagement, Fachseminare zu Getränkekunde oder Führungskompetenz. Das Angebot ist breit gefächert. Besonders wertvoll ist die Möglichkeit, sich beruflich neu aufzustellen oder zu spezialisieren, ohne den Job kündigen oder unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen.

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Viele Fachkräfte berichten, dass sie durch diese Weiterbildung neue Perspektiven entdeckt haben. Wie den Wunsch, eine Meisterausbildung zu beginnen, sich im Bereich Nachhaltigkeit zu engagieren oder in die betriebliche Ausbildung einzusteigen. Diese Weiterbildung bedeutet nicht nur eine kurzfristige Weiterbildung. Nein, sie kann den ganzen Karrierewege beeinflussen.

Beispiele für Bildungsurlaub in Gastronomie und Hotellerie

Es gibt zahlreiche Beispiele für praxisnahe Weiterbildungsmöglichkeiten im Rahmen eines Bildungsurlaubs. Auch mit direktem Bezug zur Gastronomie oder Hotellerie. Eine kleine Auswahl:

Ein Koch aus Nordrhein-Westfalen belegt einen fünftägigen Kurs zum Thema „Vegetarisch-vegan kochen im Gastrobetrieb“ – anerkannt als Bildungsurlaub. Eine Hotelfachfrau in Berlin nutzt ihren Bildungsurlaub, um an einem Seminar über interkulturelle Kommunikation teilzunehmen. In Niedersachsen besucht ein Restaurantleiter eine Fortbildung zu „Digitalen Kassensystemen und rechtssicherem Umgang mit Kassendaten“.

Auch Weiterbildungen zu Soft Skills wie Teamführung, Konfliktmanagement oder Kundenkommunikation werden häufig anerkannt. Selbst Sprachkurse im Ausland – etwa Business-Englisch in Irland – können je nach Landesregelung als Bildungsurlaub geltend gemacht werden.

So funktioniert die Antragstellung

Arbeitnehmende sollten frühzeitig planen und den Antrag auf Bildungsurlaub mindestens sechs Wochen vor Kursbeginn schriftlich einreichen. Wichtig ist, dass der Anbieter über eine Anerkennung nach dem jeweiligen Landesrecht verfügt. Viele Bildungsträger weisen in ihren Kursbeschreibungen explizit auf dessen Anerkennung hin.

In der Regel genügt ein formloser Antrag mit Kursdetails und Anerkennungsnachweis. Arbeitgeber dürfen den Antrag nur aus triftigen Gründen ablehnen. Als Ausnahmen gelten akute Personalengpässe oder saisonaler Hochbelastung. In diesem Fall besteht die Möglichkeit, die Weiterbildung zu verschieben. Eine dauerhafte Verweigerung ist nicht erlaubt.

Wer sich unsicher ist, hat die Möglichkeit, sich vorab bei den Landesbildungsministerien oder auf Portalen wie bildungsurlaub.de zu informieren.

Bildungsurlaub als Schlüssel zur Fachkräftesicherung

Gerade in der Gastronomie und Hotellerie ist der Bildungsurlaub ein äußerst wirksames Instrument zur Weiterbildung. Er stärkt Mitarbeitende, motiviert Teams und bringt neues Wissen in die Betriebe. Arbeitgeber profitieren von qualifizierteren Fachkräften, Arbeitnehmer von mehr Entwicklungsspielraum – eine klassische Win-Win-Situation.

Betriebe, die diese Weiterbildung aktiv unterstützen, zeigen Weitblick und Verantwortungsbewusstsein. Für Beschäftigte ist sie eine echte Chance, um neue Impulse zu setzen und die eigene Karriere voranzubringen. Und dies bei voller Arbeitsplatzsicherheit.

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